Senioren-Domizil Am Kurpark 1920x480

Kurzzeitpflege im Senioren-Domizil Am Kurpark

Es gibt viele Situationen, in der Ihre pflegebedürftigen Angehörigen nicht zuhause versorgt werden können. Dies können eine Pflegesituation nach einem Aufenthalt im Krankenhaus oder ein Aussetzen der häuslichen Pflege für eine bestimmte Zeit (Urlaub, Krankheit, …) sein. Für diese Fälle wurde die Kurzzeitpflege geschaffen.

Im Senioren-Domizil Am Kurpark informieren Sie gerne über die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege in unserem Hause.

Bitte sprechen Sie uns an.

Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege findet per Definition in einer Pflegeeinrichtung statt. Die Verhinderungspflege hingegen wird zuhause geleistet. Sie können für Ihre pflegebedürftigen Angehörige die Kurzzeitpflege für maximal 56 Tage im Jahr in Anspruch nehmen. Die Verhinderungspflege wiederum wird nur bis maximal sechs Wochen im Jahr von der Pflegeversicherung bezuschusst. Die Zuschüsse zur Kurzzeitpflege können vom Pflegenden jederzeit beantragt werden. Im Gegensatz dazu können Sie die Verhinderungspflege nur in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihren zu pflegenden Angehörigen bereits vorher selbst mindestens sechs Monate zuhause gepflegt haben.

Eine kurzfristig eintretende Pflegesituationen außerhalb der eigenen vier Wände kann demnach nur über die Kurzzeitpflege sicher abgedeckt werden.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen, prüfen die Voraussetzungen für Sie und Ihren Angehörigen und stellen den Kontakt zu den entsprechenden Leistungsträgern her.

Fragen Sie uns einfach.

Haben Sie bzw. Ihr Angehöriger einen Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Der Voraussetzungen für die in Inanspruchnahme von Pflegeleistungen sind abhängig von dem Pflegegrad der zu pflegenden Person.

Sie können für sich und Ihren zu pflegenden Angehörigen ab dem Pflegegrad zwei den Leistungsbetrag bei Ihrer Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege beantragen, wenn:


  • Ihr zu pflegender Angehöriger nach einem Aufenthalt im Krankenhaus noch nicht wieder gesund genug ist, um im Rahmen der häuslichen Pflege weiter von Ihnen versorgt zu werden.

  • Sie alleine wohnen und plötzlich nach einer Erkrankung oder einem Unfall vorübergehend pflegebedürftig werden.

  • die Höhe der Pflegeleistungen für Ihren zuhause gepflegten Angehörigen spontan steigt und Sie diese spontan erhöhte Pflege nicht auf sich nehmen können.

  • der Bedarf der Pflege Ihres Angehörigen unerwartet auftritt und Sie zuerst Maßnahmen treffen müssen, damit die Pflegeleistungen zuhause erbracht werden können.

  • Sie als pflegende Angehörige selbst erkranken oder eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen müssen, damit Sie danach wieder die Pflege Ihres Angehörigen übernehmen können.

  • Sie einfach auch Entlastung von der häuslichen Pflege benötigen – die hohe psychische und physische Belastung bei der Betreuung zuhause ist nicht zu unterschätzen – oder auch nur in Urlaub fahren möchten.

  • im Rahmen der Kurzzeitpflege Ihr zu pflegender Angehöriger anschließend dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden soll.

  • die gewählte Pflegeeinrichtung im Rahmen der Kurzzeitpflege getestet werden soll, um Ihre pflegebedürftigen Angehörigen im Anschluss dauerhaft dort in der Betreuung unterzubringen.

Für Menschen ohne Pflegegrad wird die Kurzzeitpflege nur vorübergehend zur Überbrückung von Engpässen in der Pflege ermöglicht. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Kosten für die Pflegeleistungen selber, die von der Krankenkasse übernommen werden. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen, z.B. Hotelkosten, Verpflegung etc., müssen von der Pflegeperson oder deren Angehörigen selbst getragen werden.

Ab Pflegegrad 2 Kostenübernahme bei der Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 können im Rahmen der Kurzzeitpflege Pflegegeld in Höhe von 1.612,00 EUR pro Jahr in Anspruch nehmen. Dazu kommen die nicht genutzten Kosten der Verhinderungspflege, bis zu 100% der Kosten sind hier möglich, wenn keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde. Darüber hinaus können für Pflegebedürftige zusätzliche Pflege- und Entgeltleistungen beantragt werden. Diese belaufen sich zurzeit auf 125,00 EUR pro Monat.

Wir helfen Ihnen gern durch den Dschungel der Begriffe wie Leistungsbetrag, Pflegesachleistung, Pflegeleistungen u.v.m. zu finden und den Antrag auf Kostenübernahme so zu formulieren, dass alle Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt sind.